Angaben gemäß § 5 TMG
Tennishalle Beckum-Roland
Nordbergstraße 26
59269 Beckum
Vertreten durch
Stephanie Geipel
Kontakt
Telefon: 0171 9204212
E-Mail: s.geipel@thb-roland.de
Website: www.tennishalle-beckum.de
Steuernummer
304/5924/8144
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Stephanie Geipel
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches.
Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. anonymisiert statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.
Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Website dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 14 Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer anonymisiert, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.
Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.
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Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Stephanie Geipel
Nordbergstraße 26
59269 Beckum-Roland
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:
s.geipel@thb-roland.de
Die Datenschutzerklärung wurde mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2020-09-30).
Tennishalle Beckum-Roland, Inh. Stephanie Geipel
(nachstehend als Tennishallenbetreiberin genannt)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle Beckum-Roland, Inh. Stephanie Geipel, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume und deren Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt), sowie den Parkplatz.
Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.
Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennis- oder Sportverein ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGBs verbindlich voraus.
Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportkleidung – benutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die erst in den Umkleiden oder Vorräumen anzuziehen sind, betreten werden.
In der gesamten Tennishalle sowie Eingangsbereich, Vorraum, Umkleideräume und Sanitäranlagen besteht absolutes Rauchverbot. Speisen und alkoholische Getränke dürfen nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Tennishalle, wie auch die Umkleiden und Sanitärräume mit allen Einrichtungsgegenständen sind sauber zu halten. Die Fenster sind nach Beendigung der Spielzeit zu schließen. Das Licht ist in unbenutzten Räumen auszuschalten.
Das Mitführen von Tieren ist in den Sport- und Sanitärbereichen nicht erlaubt.
Tennisplätze können zu einzelnen Zeiteinheiten á 60 Minuten sowie in Form von Saison-Abonnements für jeweils eine Saison mit einer bestimmten Anzahl von Zeiteinheiten pro Woche gemietet werden.
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an Einzelpersonen, die als Vertragspartner gelten. Bei Buchungen durch Vereine tritt an die Stelle der Einzelperson der vertretungsberechtigte Vereinsvorstand.
Gebucht werden können Winter-Abonnements, Sommer-Abonnements und Einzelstunden.
Buchungen werden persönlich, schriftlich, per Mail oder telefonisch vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen.
Jede Buchungsanfrage bedarf einer Bestätigung durch die Tennishallenbetreiberin, damit ein Vertrag zwischen Mieter und Tennishallenbetreiberin bzgl. der angefragten Leistungen zustande kommt. Der Tennishallenbetreiberin steht es frei, Buchungsanfragen abzulehnen.
Die Tennishallenbetreiberin behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. Hat der Mieter bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishallenbetreiberin den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Tennishallenbetreiberin wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.
Die für die jeweilige Saison gültige Preisliste ist im Hallenvorraum ausgehängt. In der Platzmiete ist die Benutzung der Duschen, Umkleiden und Sanitäranlagen der Tennishalle sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Eine Preiserhöhung wird durch Veröffentlichung in der Tennishalle erkenntlich gemacht.
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Der Platz ist nicht vor Beginn der Stunde zu betreten und pünktlich zum Ende der Stunde zu verlassen. Maßgebend für Spielbeginn und –ende ist die Hallenuhr. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst, wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde berechnet.
Buchungen von Einzelstunden erfolgt im Namen des Mieters. Die Bezahlung des Mietpreises bei Einzelstunden erfolgt in der Regel vor Beginn der Stunde und ist mit Buchung der Einzelstunde sofort fällig. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermieten kann.
Abonnements können nur schriftlich oder per Mail mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Nimmt die Tennishallenbetreiberin den Antrag an, versendet sie eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden, sowie
Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragserteilung zustande.
Der Gesamtmietpreis für ein Saison-Abonnement für die Nutzung eines Tennisplatzes wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall jeweils wie folgt zur Zahlung fällig:
Mit Zugang der Rechnung für ein Saison-Abonnement wird der Gesamtmietpreis zur Zahlung fällig.
Grundsätzlich entfällt die mit Vertragsschluss begründete Zahlungspflicht des Mieters nicht insoweit, wie er eine gebuchte Anlage nicht nutzt.
Ebenso wenig hat der Mieter einen Anspruch auf Überlassung der betreffenden Anlage für die volle gebuchte Dauer, wenn er eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bis zum Beginn des vereinbarten Nutzungszeitraums leistet. Zudem hat die Tennishallenbetreiberin dann die Möglichkeit die Überlassung der Anlage berechtigterweise zu verweigern.
Bei den über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung der Anlage zwischen dem Mieter und der Tennishallenbetreiberin geschlossenen Verträge handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungsverträge. Somit können solche Verträge von den Vertragsparteien vorzeitig nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden.
Ein solcher wichtiger Grund ist für die Tennishallenbetreiberin insbesondere gegeben, wenn der Mieter erheblich gegen Nutzungsregeln/Hausordnung verstößt oder er erklärt, diese Regeln bei Nutzung der Anlage nicht beachten zu wollen.
Aus seiner Risikosphäre stammende Gründe (Krankheit, Urlaub, Ortswechsel o. ä.), die den Mieter an der Nutzung der gebuchten Anlage hindern, stellen regelmäßig keine dem Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund dar. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Mieter aus tatsächlichen, bei der Buchung ihm nicht bekannten bzw. für ihn nicht vorhersehbaren und nicht von ihm zu vertretenden Gründen daran gehindert ist, eine erhebliche Anzahl von Zeiteinheiten im Rahmen eines Saison-Abonnements zu nutzen. Als erheblich ist insofern regelmäßig eine solche Anzahl anzusehen, die mindestens 50 % der im Rahmen des Saison- Abonnements vereinbarten Gesamtanzahl an Zeiteinheiten entspricht.
Hat der Mieter den Preis für Leistungen im Voraus gezahlt, die vereinbarungsgemäß erst nach Wirksamwerden einer Kündigung erbracht werden sollten, werden ihm die entsprechenden Zahlungen gem. den gesetzlichen Vorschriften von der Tennishallenbetreiberin erstattet. Etwaige der Tennishallenbetreiberin in einem solchen Fall gegenüber dem Mieter zustehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Mieter kann sein mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages erworbenes Recht, eine Anlage nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen, an Dritte übertragen. Die
Tennishallenbetreiberin ist nur verpflichtet, einem solchen Dritten die entsprechende Nutzung zu gewähren, wenn der Mieter die Tennishallenbetreiberin über die Übertragung der Buchung sowie die Identität desjenigen informiert, auf den die Buchung übertragen wurde, oder aber der betreffende Dritte die Tennishallenbetreiberin gegenüber nachweist, dass ihm die betreffende Buchung von dem Mieter übertragen wurde.
Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
Die Tennishallenbetreiberin und dessen Bevollmächtigte üben die Hausrechte aus. Eine Haftung des Betreibers sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.
Sofern durch höhere Gewalt (Pandemie etc.) Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt die Tennishallenbetreiberin keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.
Hat ein Mieter selbst Schäden – gleich welcher Art – verursacht, ist er verpflichtet, davon sofort unverzüglich Mitteilung zu machen. Sollte dies unterbleiben, hat der Mieter für etwaige Folgeschäden aufzukommen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriftlichen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
Stand: 17.04.2020